Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen müssen die einzulagernden Stoffe nach ihren Eigenschaften, wie z.B. brennbar, giftig, ätzend, agressiv oder wassergefährdend betrachtet werden. Nach der „Verordnung brennbarer Flüssigkeiten“ (VbF) § 11 ist die Lagerung von brennbaren Flüsigkeiten in Arbeitsräumen nicht zulässig. Ausgenommen hiervon ist die Lagerung anzeigefreier Mengen in sogenannte Sicherheitsschränken nach DIN 12925-1 und TRbF 22.
DÜPERTHAL bietet ein komplettes Schrankprogramm zur Lagerung von Gefahrstoffen an. Die Schränke entsprechen den gültigen Normen in ihren aktuellen Fassungen und ermöglichen somit eine Lagerung direkt im Arbeitsraum (ohne bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren) in Verbindung mit Ökonomie und der notwendigen Sicherheit für den Betreiber.